Update Lieferkettengesetz: Auch KMUs betroffen - Warum sich alle Import- und Exportfirmen vorbereiten sollten!

Das Lieferkettengesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und Sitz in Deutschland. Ab 1. Januar 2024 soll der Anwendungskreis dann auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten erweitert werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die vom Lieferkettengesetz unmittelbar betroffenen Firmen diese Pflichten auch von ihren Zulieferern erwarten, die KMU sind. Unsere Präsenz-Veranstaltung "Update Lieferkettengesetz - Warum sich alle Import- und Exportfirmen vorbereiten sollten!" wird Ihnen den aktuellen Sachstand erläutern und praktische Tipps zur Einhaltung dieses Gesetzes vermitteln.

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15. Dezember 2022, 9:00 - 12:00 Uhr (MEZ)

Update Lieferkettengesetz: Auch KMUs betroffen - Warum sich alle Import- und Exportfirmen vorbereiten sollten!

Agenda

Begrüßung
Christian Hartmann
Referent Außenwirtschaft, IHK Nürnberg für Mittelfranken

Das Lieferkettengesetz - ein aktueller Sachstandsbericht
Carla Everhardt
Associate Partner, Rödl & Partner

Lieferketten Compliance in KMU: Ein Beispiel für praktische Umsetzung durch Automatisierung
Katharina Schöne
Senior Sales Executive, Cargodian GmbH

Betriebliche Umsetzung des LkSG - Unternehmensbericht aus der Praxis
Benjamin Götz
Leiter Zollabwicklung & Exportkontrolle, Supply Chain Management, Dehn SE

Mit dem Sorgfaltspflichtengesetz, allgemein Lieferkettengesetz genannt, erwartet die Bundesregierung von Unternehmen die Einführung eines Prozesses der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte.

Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer. Für mittelbare Zulieferer gilt eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht, d.h. Unternehmen müssen allein bei begründeten Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen in der Lieferkette tätig werden.

Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten leiten sich aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ab, die 2011 von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Sie sehen Staaten in der Verantwortung, Menschenrechte zu schützen, weisen jedoch ausdrücklich auch Unternehmen Verantwortung im Sinne einer menschenrechtlichen Sorgfalt zu.

Mit Verabschiedung der UN-Leitprinzipien bekannten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zu deren nationaler Umsetzung.

Die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt sind
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen sowie das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation und Berichterstattung

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist unentgeltlich. Eine Anmeldung aus organisatorischen Gründen erforderlich.